Der Jahreswechsel brachte in Sachen Zoll eine wesentliche Änderung: Waren Summarische Anmeldungen bislang nur für die Luft- und Seefracht notwendig, fallen sie künftig auch bei Landgrenzübergängen an. Für Verzoller bringt die Neuregelung einen deutlich höheren Aufwand und gestiegene Kosten mit sich. Doch zumindest bei normalen Einfuhren lässt sich mit der richtigen Zoll- und Logistiksoftware das bereits bekannte Verfahren CUSCON für Einfuhren auf dem Landweg nutzen.
Mit dem 31. Dezember 2022 endeten verschiedene Übergangsregelungen und auch die bisherige Ausnahmeregelung für die Straßenverkehrszollämter, keine summarische Eingangsmeldung abgeben zu müssen. Das heißt konkret: Für nahezu alle gewerblichen Einfuhrabfertigungen ist seit Januar 2023 eine elektronische Gestellungsmitteilung beziehungsweise eine elektronische Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung fällig.
Für See- und Luftfracht längst verpflichtend, Mehraufwand für Landweg
Summarische Anmeldungen (SumA) – also die Voranmeldung von Waren, bevor sie in die Zollgemeinschaft eingeführt werden – sind bei Grenzübergängen per Flug oder Seeschiff längst gang und gäbe. Seit Juli 2007 konnten sie freiwillig elektronisch abgeben werden, seit Januar 2011 ist dies verpflichtend.
Summarische Anmeldungen sind keine vollständige Deklaration, sondern liefern einen Überblick über die eingeführten Waren. Angegeben werden müssen unter anderem die Warenart, die Warenmenge, Verpackung und Beförderungsmittel. Die Summarische Anmeldung enthält also mehr Angaben als eine übliche Gestellungsmitteilung, aber weniger als die nachfolgende ordnungsgemäße Zollanmeldung.
Mit dem Jahreswechsel müssen Summarische Anmeldungen nun auch auf dem Landweg per elektronischem Zollverfahren ATLAS geleistet werden, und das ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Denn anders als bei der See- und Luftfracht handelt es sich bei Einfuhren auf dem Landweg nicht um sogenannte geschlossene Systeme. Airlines und Reedereien wissen wegen der Buchungen durch die Spediteure immer vorab, welche Ware sie an Bord haben werden.
Ein Beispiel: Spediteur Maier erwartet 23 Pakete. Diese sind auf der Summarischen Anmeldung im Zollverfahren ATLAS mit einer bestimmten Registriernummer, der ATB-Nummer, auf einer Position gelistet. Bei der Einfuhr gibt Spediteur Maier die ATB-Nummer, die Position und die Anzahl der Pakete an, also ATB12654874897654, Position 5 mit 23 Paketen.
Bei Transport per LKW gibt es aber sehr viel Einzelware und sehr viel mehr Chaos: Manche Waren sind bei Abholung doch noch nicht bereit, dafür kommt eine andere Palette hinzu, die auf den Papieren nicht aufgeführt war. Die Summarische Anmeldung bei Landübergängen wird nun auf die Verzoller abgewälzt, die für ihre Waren eine eigene Summarische Anmeldung durchführen müssen. Das heißt für sie: Erhöhter Aufwand, gesteigerte Kosten.
Ausnahmelösung CUSCON-Verfahren bereits implementiert
Speditionen, Zollagenturen, Anbieter von Zollsoftware und die Industrie- und Handelskammer (IHK) haben auf diese Ankündigung hin großen Protest geleistet. Mit Erfolg, denn für normale Einfuhren auf dem Landweg hat sich eine Ausnahmelösung gefunden: Für sie kann das bereits bekannte CUSCON-Verfahren (Customs Confirmation) genutzt werden, also das Verfahren zur Bestätigung einer vorzeitigen Anmeldung.
Verzoller können ihren Zollantrag bereits vor Gestellung absenden, sprich, bevor die Ware per LKW am Grenzübergang angekommen ist. Das Verfahren kombiniert somit die Gestellung beim Verbringen (Artikel 139 Unionszollkodex) und die erforderliche Gestellung für die Annahme einer Zollanmeldung (Artikel 172 Unionszollkodex). Der Zoll hat dadurch ausreichend Zeit die Deklaration zu prüfen und gegebenenfalls zu intervenieren.
Kommt die Ware dann am Amtsplatz an und gab es keine Beanstandungen durch den Zoll, muss der Zollagent nur eine CUSCON-Nachricht für die Ware abschicken. Die Deklaration wird dadurch automatisch hochgestuft, also ein Steuerbescheid generiert. Und der LKW kann ungehindert weiterfahren.
Bestimmte Anbieter von Zoll- und Logistiksoftware nutzen das CUSCON-Verfahren bereits erfolgreich, zum Beispiel bei größeren Verzollungsmengen im Bereich E-Commerce. Der Zoll muss diese Deklarationen dann nicht manuell hochstufen, sondern dies geschieht automatisch durch die Bestätigung der vorzeitigen Anmeldung. Kunden, die eine solche Zollsoftware nutzen, sind für die Änderungen zum Jahreswechsel gut gerüstet, weil ihre Software bereits jetzt leistet, was ab Januar verpflichtend ist. Die Umstellung und der Aufwand fallen für Verzoller dadurch erheblich geringer aus.
Zu beachten ist jedoch: Die Ausnahmelösung, das CUSCON-Verfahren für die Summarische Anmeldung bei Landgrenzübergänge nutzen zu können, gilt nur für normale Einfuhren. Für Durchfuhren durch ein Staatsgebiet (Transit) oder vorübergehende Einfuhren zum Beispiel für internationale Messen (Carnet ATA) gilt diese Ausnahme nicht. Hier muss demnach eine Summarische Anmeldung geleistet werden.
Summarische Anmeldung sind ab Januar nicht mehr nur für die See- und Luftfracht verpflichtend, auch für Waren, die auf dem Landweg die Grenze passieren, müssen Verzoller eine elektronische Summarische Anmeldung erbringen. Der Aufwand und die Kosten halten sich dank einer Ausnahmelösung für normale Einfuhren jedoch in Grenzen: Für diese kann das CUSCON-Verfahren genutzt werden. In bestimmten Zollsoftwares ist dieses Verfahren bereits implementiert. Nutzen Verzoller eine solche Software, können sie den Neuerungen bei der Summarischen Anmeldung gelassener entgegensehen.
Nico K. Pereira da Silva, Chief Operating Officer bei der K&S Informatik GmbH.