Die internationale Vernetzung sowie die Abhängigkeit von Dienstleistern, Kunden und Lieferanten spielen in der Handelslogistik eine besonders große Rolle. Darüber hinaus machen die aktuellen geopolitischen Herausforderungen es der Branche nicht gerade leichter. Dazu erfordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das in Deutschland bereits seit 2023 gilt und ab 2024 ausgeweitet wird, verpflichtende Risikoanalysen sämtlicher Lieferanten. Daher braucht es mehr Digitalisierung.
Die Globalisierung des Handels bietet Unternehmen viele Chancen, macht die Akteure der Branche aber auch anfälliger dafür, in das Spannungsfeld internationaler Krisen zu geraten. Ein aktuelles Beispiel dafür sind die Handelsblockaden und Importverbote mancher Länder für Getreide aus der Ukraine, die eine Gefahr für das Funktionieren von Lieferketten darstellen. Um den Anforderungen am Markt gerecht zu werden, ist es für Handelslogistiker unabdingbar, sich mit anderen globalen Akteuren digital zu vernetzen und Prozesse zu optimieren.
„Einerseits steht die Erkennung und Vermeidung von Unterbrechungen der Lieferkette im Fokus. Wenn man frühzeitig weiß, dass es ein Problem beim Nachschub geben wird, können Unternehmen Maßnahmen setzen und beispielsweise die Lieferquelle wechseln. Andererseits müssen Daten wie zum Beispiel Chargen oder Seriennummern in der Logistikkette mitgeführt werden, um die Herkunft von Gütern nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies wird immer wichtiger, da auch Konsumenten diese Informationen verstärkt einfordern“, erklärt Maria Truong, Standortleiterin bei CNT Management Consulting in Deutschland. Darüber hinaus unterstütze die Digitalisierung auch dabei, Transportwege zu optimieren und CO2 einzusparen sowie bei der Neuausrichtung auf nachhaltige Lieferketten.
Gesetz verpflichtet zu Risikoanalysen
Doch nicht nur die internationalen wirtschaftspolitischen Herausforderungen sorgen für Handlungsbedarf, sondern auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Deutschland federführend in der EU bereits umsetzt. Damit soll die Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechten innerhalb der Wertschöpfungsketten sichergestellt werden.
Aktuell gilt das Gesetz für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern in Deutschland, ab 2024 dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Angestellten. „Diese Unternehmen müssen dann Wege finden, die Anforderungen des LkSG zu erfüllen. Das beginnt bei einer abstrakten Risikoanalyse aller Lieferanten und endet bei einer individuellen und spezifischen Risikoanalyse bei jenen Lieferanten mit identifiziertem Risiko. Relevante Daten von einer Vielzahl an Lieferanten zu erheben, ist ohne Datenquellen kaum möglich. Um hier gesetzeskonform zu agieren, braucht es ein systematisches Vorgehen und technische Unterstützung“, weiß Susanne Wagner, Executive Spend Management bei CNT Management Consulting. Unternehmen, die ab dem nächsten Jahr von dem Gesetz betroffen sind, bis jetzt jedoch noch keine Maßnahmen gesetzt haben, rät Wagner, sich dringend damit auseinanderzusetzen.
Effizienter durch Abbau von „Systemlandschaft“
An klaren Strukturen, vereinfachten Prozessen und digitaler Transparenz führt kein Weg vorbei. Hier orten die CNT-Expertinnen durchaus noch Optimierungsbedarf: Da die Anforderungen an Handelslogistiker sehr individuell sind, sei es in der Vergangenheit häufig zur Verwendung vieler unterschiedlicher Drittsysteme gekommen.
„Die Systemlandschaft wurde sukzessive komplexer und isolierte Prozessabläufe waren die Folge“, berichtet Truong. Der Einsatz der richtigen Software und die Reduktion verschiedener Systeme und Werkzeuge biete großes Potenzial, die Effizienz zu steigern. „Anstatt drei oder vier Systeme bedienen zu müssen, sollte es das erklärte Ziel sein, das operative Geschäft bestmöglich mit einer Software abdecken zu können“, informiert Truong.
Das würde auch den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden vereinfachen und viele manuelle Tätigkeiten obsolet machen. So kann beispielsweise eine Lösung wie SAP Ariba Risk die Datenerfassung für Risikoanalysen von Lieferanten nicht nur LkSG-konform gestalten, sondern auch deutlich erleichtern und Dokumentationen in Excel, über E-Mail und ähnliche Kanäle hinfällig machen. „Sämtliche gesetzliche Anforderungen benötigen Zeit und Ressourcen. Systematische Lösungen können Unternehmen helfen, den Aufwand für die Umsetzung deutlich zu reduzieren“, betont Wagner abschließend. (rhh)