Finanzielle Verflechtungen können gerade in multinationalen Konzernstrukturen schnell die betriebswirtschaftliche Beurteilung und unternehmerische Steuerung erschweren. Dafür notwendig ist verlässliches Wissen über den tatsächlichen Status quo hinsichtlich Kapitals, Schulden und Ergebnis. Entsprechend gesetzlich gefordert ist ein konsolidierter Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Kapitalflussrechnung für alle Konzerngesellschaften.
Einen Konzernabschluss schnell, einfach und transparent zu erstellen, erfordert spezialisierte Konsolidierungssoftware, die gesetzeskonform und revisionssicher alle erforderlichen Daten aus den Einzelabschlüssen aufbereitet, indem die wesentlichen Schritte jederzeit nachvollziehbar sowie übersichtlich dokumentiert werden. Eine wirtschaftliche Einheit aus grundsätzlich rechtlich selbstständigen Unternehmen: So ist vereinfacht gesagt ein Konzern definiert, der im Rechnungswesen eine besondere Behandlung erfordert.
Einfach aufaddiert würden die jeweiligen Jahresabschlüsse der Konzerntöchter, die sogenannten Einzelabschlüsse, ein nur unzureichendes Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmensverbundes vermitteln. Um Klarheit und Transparenz zu erhalten, haben die Anteilseigner (Shareholder), Gläubiger, Investoren und Analysten ein sehr hohes Interesse an der konsolidierten Darstellung der finanziellen Situation des gesamten Konzerns, so als handele es sich um ein einziges Unternehmen.
Inwieweit ein Unternehmen überhaupt zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, ergibt sich aus Gesetzen, Rechnungslegungsvorschriften, Börsenordnungen oder auch vertraglichen Vereinbarungen. Der Konsolidierungskreis und damit der Umfang der einzubeziehenden Tochterunternehmen resultiert wiederum aus den jeweils zur Anwendung kommenden Rechnungslegungsvorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).
Zur generellen Konzernrechnungslegungspflicht in Deutschland finden sich Regelungen sowohl im HGB als auch im Publizitätsgesetz (PublG). Demnach sind Unternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses insbesondere dann verpflichtet, wenn sie (mindestens) auf ein beteiligtes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss nehmen können.
Dabei ist die Erstellung eines Konzernabschlusses bei hundertprozentigen Beteiligungen kein Hexenwerk. Die Durchführung wäre einfach, wenn die einzubeziehenden Einzelabschlüsse den gleichen Zeitraum umfassen sowie die gleichen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden verwenden. Aber leider ist die Konsolidierungspraxis komplexer, auch weil die rechtlichen Vorgaben immer detaillierter und die Pflicht zur Finanzberichterstattung umfangreicher werden.
Viele Aktionen sind nötig
Auf dem Weg zum konsolidierten Konzernabschluss ist vieles zu erledigen. So müssen unter anderem zahlreiche Einzeldaten aufbereitet und zusammengeführt, ein Intercompany-Clearing durchgeführt, Bewertungen korrigiert und Kontensalden in verschiedenen Währungen zum Stichtagskurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet werden. Darüber hinaus gilt es, Prüfungen zur Datenkonsistenz durchzuführen oder Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften zu eliminieren. Nicht selten besteht gerade bei internationalen Konzernen die Anforderung, mit mehreren Rechnungslegungsstandards gleichzeitig umzugehen.
Die aus solchen (und im Detail viel weitergehenden) Erfordernissen erwachsende Komplexität lässt die Nutzung einer Tabellenkalkulation bei der Erstellung eines Konzernabschlusses zu einem ineffizienten und riskanten, da äußerst fehleranfälligen Unterfangen werden. Manuelle Dateneingaben erzeugen Fehler und kosten wertvolle Zeit. Sicherheit, Flexibilität und Transparenz bietet spezialisierte Konsolidierungssoftware mit ihren Automatismen und Workflows. Ein weiteres Plus: Sie begleitet den gesamten Konsolidierungsprozess und ermöglicht jederzeit auch vorgezogene, unterjährige Konzernabschlüsse.
Die besondere Bedeutung eines sogenannten Fast-Close liegt darin, belastbare entscheidungs-relevante Informationen für interne wie externe Adressaten genau dann zur Verfügung zu stellen, wenn sie benötigt werden. Auch dafür ist spezialisierte Konsolidierungssoftware notwendig. Für Wirtschaftsprüfer und das Controlling sind die integrierten Analysemöglichkeiten von großer Wichtigkeit, selbstverständlich ganz generell auch Transparenz und Revisionssicherheit. Apropos Wirtschaftsprüfer: Für das Testat des Konzernabschlusses hilfreich ist, dass die eingesetzte Konsolidierungssoftware den Prüfungsstandards des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) nach IDW PS 880 oder einer international vergleichbaren Zertifizierung folgt.
Damit stellt sich die Frage, welche Software am Markt verfügbar ist. Zur Sondierung empfiehlt es sich für den ersten Überblick, die einschlägigen Portale zu sichten. Einen tiefen Einblick bieten die Untersuchungen unabhängiger Analysten wie BARC. So hat der Anfang März 2020 veröffentlichte BARC Score Financial Performance Management DACH 15 Anbieter bewertet.
Der konsolidierte Blick auf den Konzern ist gesetzlich vorgeschrieben
Was muss eine Konsolidierungssoftware leisten, welche Funktionalitäten sollte sie haben und welche davon sind überhaupt notwendig? Fragen wie diese lassen sich über eine Checkliste schnell beantworten. Zur Erleichterung des Auswahlprozesses kann dabei auch berücksichtigt werden, welche Systeme im Unternehmen bereits im Einsatz befindlich sind und wie diese sinnvoll ergänzt werden könnten. Eine solche Checkliste zur schnellen Orientierung im Anbietermarkt hat IDL aufgelegt. Sie umfasst Fragen zu verschiedenen Themengebieten: Einsatzbereiche der Konsolidierungssoftware, generelle Anforderungen, Stammdatenmanagement, Datenmeldung und Datenvalidierung, Funktionsumfang der Konsolidierung, Auswertung und Berichtswesen, Prozessunterstützung und Anwendungskomfort sowie Prüfung und Compliance.
Harald Frühwacht ist Geschäftsführer bei der IDL-Unternehmensgruppe.