Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 in seiner 109. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) ohne Aussprache beschlossen.

Die Ergebnisse der Sitzung des Bundeskabinetts überraschten dann doch den ein oder anderen Experten. Kaum jemand hatte damit noch vor der Sommerpause gerechnet. Wie geht’s jetzt weiter?

 

Was ist eigentlich das Kabinett?

Das Bundeskabinett besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Das Kabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch im Bundeskanzleramt. In der Ära Scholz geschah dies nun eben zum 109. Mal. Hierbei werden Gesetzentwürfe beschlossen oder eben nochmal ans zuständige Ministerium gegeben. In der Regel wird jedoch beschlossen, was die Hürde Kabinett bereits erklommen hat. Die Vielzahl der Gesetzentwürfe wird ohne Aussprache beschlossen, so auch im Falle von NIS-2. Bei anderen Gesetzen referieren noch Personen aus den zuständigen Ministerien: die sogenannte Aussprache.

 

Wie geht’s weiter?

Laut der Website des deutschen Bundestags muss „der Bundeskanzler den Gesetzentwurf zunächst dem Bundesrat zuleiten. Der Bundesrat hat dann in der Regel sechs Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben, zu der sich die Regierung wiederum schriftlich äußern kann. Danach leitet der Bundeskanzler den Entwurf mit der Stellungnahme an den Bundestag weiter.“

Der Bundesrat ist bereits in der Sommerpause. Die erste Sitzung findet wieder am 27. September statt. Auch der Bundestag ist bereits in der Sommerpause. Hier geht’s am 09. September wieder los.

Die NIS-2 Richtlinie muss laut EU bis zum 17. Oktober in nationales Recht überführt werden. Theoretisch bliebe also Zeit, den Entwurf über den Rat und den Bundestag in geltendes Recht zu überführen. Der Zeitplan ist allerdings denkbar knapp. Ob die entsprechenden Behörden schon bereit für die Umsetzung der Maßnahmen sind, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt. Die Zeichen stehen also weiter auf Verschiebung der NIS-2 Richtlinie. Diese könnte aber deutlich kürzer ausfallen, als zunächst gedacht. Es gilt also weiterhin höchste Eisenbahn bei der Umsetzung der Anforderungen. Vielleicht kann Ihnen ja unser Webinar zum Thema helfen. Hier können Sie Ihre Teilnahme vormerken.

[msch]