Viele Unternehmen verstoßen aktuell gegen geltendes Recht und dokumentieren keine Arbeitszeiten. Dabei kann eine digitale Zeiterfassung einfach, effizient und rechtskonform implementiert und empfindliche Bußgelder vermieden werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 den Beschluss zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshof vom Mai 2019 final bestätigt. Seitdem sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Mitarbeitenden zwingend zu dokumentieren (§3 Abs. 2 Ziffer 1 Arbeitsschutzgesetz). Dies betrifft auch u.a. Vertrauensarbeitszeitmodelle, Außendienstmitarbeiter und mobiles Arbeiten, wie zum Beispiel Home-Office.

Eine kompakte Zeiterfassungslösung für SAP-Umgebungen hat Membrain vorgestellt. Sie sorgt für eine fehlerfreie Zeiterfassung mit deutlich reduziertem manuellem Aufwand. Mitarbeiter können damit von überall und mobil mit einer Smartphone App (Handy, Tablet) oder mit einer Browser-Anwendung, einfach und bequem per Knopfdruck ihre Arbeitszeiten erfassen.

Im Gegensatz zu am Markt erhältlichen „Middleware Lösungen“ werden bei der Membrain-App vorhandene sowie zertifizierte (SAP-) Schnittstellen für den Datentransfer genutzt. Die erfassten Daten werden direkt ohne Medienbrüche in Echtzeit in das entsprechende SAP HCM System (Human Capital Management) und weitere ERP-Systeme geschrieben. Ebenfalls kann ein Export der Daten (Excel usw.) bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. (rhh)

Membrain