Der ECM- und Dokumentenmanagement-Spezialist Kendox AG integriert „Kendox InfoShare“ mit der digitalen Signaturlösung Actasign der Axelity AG. Damit schafft Kendox eine Standardschnittstelle für qualifizierte digitale Signaturen (QES) nach den Signaturnormen ZertES und eIDAS.

Damit unterstützt Kendox über eine einzige Lösung alle Qualitätsstufen digitaler Signaturen – einfache (EES), fortgeschrittene (FES) sowie qualifizierte (QES) elektronischen Signaturen nach Schweizer Bundesgesetz ZertES und EU-Verordnung eIDAS. Durch die Integration von Actasign mit dem Dokumentenmanagementsystem von Kendox profitieren Anwender von der rechtskonformen Aufzeichnung aller Signaturprozesse in der „Signing History Database“.

Bei Actasign handelt es sich um eine Cloud-Lösung für das elektronische Unterzeichnen von digitalen Dokumenten, die auf allen Geräten mit aktuellen Web-Browsern bedient werden kann. Mit der Signaturlösung können Anwender weltweit schneller Geschäfte abschließen, indem sie Dokumente austauschen, ausfüllen, per digitaler Signatur rechtskräftig signieren und anschließend elektronisch übermitteln.

PDF-Dokumente können mit allen drei Stufen digitaler Signaturen unterzeichnet oder mit elektronischen Siegeln versehen werden. Die Signaturlösung bietet eine einfache, prozessgestützte Kollaboration zwischen internen und externen Parteien und gewährleistet eine sichere elektronische Zustellung der digitalen Dokumente.

Sichere Transaktion über Swisscom Trust Services

Die fortgeschrittenen und qualifizierten Zertifikate für den Actasign Service werden im Standard von Swisscom Trust Services bezogen. Swisscom ist eine international anerkannte Anbieterin für Zertifikatsdienste (Registration Authority (RA), welche Zertifikate sowohl nach EU- als auch CH-Norm ausgeben kann. Darüber hinaus können auf Anfrage andere Zertifikatsdienstanbieter eingebunden werden.

„Überall da, wo Geschäftspartner heute noch mit dem Kugelschreiber unterschreiben, visieren oder paraphieren, können sie es künftig elegant digital erledigen. Es gibt nur wenige gesetzliche Ausnahmen, die eine händische Unterschrift voraussetzen“, erklärt Thomas Moretti, Co-Founder & CEO des Schweizer Technologie- und Beratungsunternehmen Axelity AG. (rhh)

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