Im Allgemeinen wird kaufmännisches Denken von dem Bestreben geleitet, langfristig den maximalen Gewinn zu erzielen. Doch unter dem Aspekt des stetig steigenden Konkurrenzdrucks müssen Unternehmen erst entscheidende Wettbewerbsvorteile erringen, wenn sie langfristig planen möchten. Hinzu kommen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, aktuelle wie zukünftige, die es zu befolgen gilt. Daher ist ein ganzheitliches Finanzwesen gefragt, das hierfür mit der Bereitstellung von wirtschaftlichen Kennzahlen und Auswertungen die optimalen Voraussetzungen schafft.

Bessere Karten beim Rating

Neben den grundsätzlichen Anforderungen an ein Finanzbuchhaltungssystem, die der komfortablen Abwicklung der Geschäftsprozesse innerhalb der Firma dienen, sind in den letzten Jahren zusätzliche Aufgaben hinzugekommen. So sollen die Finanzinstitute auf Basis der Bestimmungen des 1999 vorgelegten zweiten Konsultationspapiers des Baseler Ausschusses für Bankaufsicht und Kreditwirtschaft – kurz Basel II – künftig die Kreditwürdigkeit von Unternehmen nach festen Kriterien prüfen. Um den Banken alle hierfür relevanten Daten zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig, dass die Rechnungswesen-Software alle erforderlichen Kennziffern aus dem operativen Geschäft transparent abzubilden vermag. Je nachdem, wie die Einstufung der Unternehmenssituation – das so genannte Rating – durch die Finanzinstitute ausfällt, werden dann die Zinssätze für die Kredite festgelegt.

Europa wächst zusammen

Um eine Vergleichbarkeit zwischen mehreren Geschäftsberichten und ihren vorhandenen Ertragszahlen zu gewährleisten, sollten alle Quartals- und Jahresberichte ganz bestimmten rechtlichen Grundlagen Genüge leisten, die einer strengen Kontrolle unterliegen müssen. Hier spielen die drei Standards IAS (International Accounting Standards), US-GAAP (General Accounted Accepted Principles) sowie HGB (Handelsgesetzbuch) in Deutschland, Europa und den USA eine Rolle. Die bisher verbreitetste Methode unter den europäischen Firmen, um eine Bilanz zu erstellen, ist IAS; da alle das gleiche Rechenschema nutzen, wird es beispielsweise den Anlegern auf diese Art ermöglicht, die Firmen anhand der Zahlen besser miteinander zu vergleichen.

Rechnungslegung nach Wahl

Gemäß einer Verordnung der Europäischen Union vom 6. Juni 2002 müssen nun alle auf einem geregelten Markt notierten Unternehmen der EU ab 2005 ihren konsolidierten Jahresabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen der IAS erstellen, um einheitliche europäische Rechnungslegungsvorschriften zu etablieren. Ziel dabei ist es, die vorgelegten Finanzinformationen der Unternehmen zu harmonisieren, um dadurch einen hohen Grad an Transparenz sowie Vergleichbarkeit der Abschlüsse und somit eine effiziente Funktionsweise des Kapitalmarkts innerhalb der EU und im Binnenmarkt zu gewährleisten. Auch müssen Unternehmen, die den Börsengang planen, zum Zeitpunkt des Going Public bereits drei Jahresabschlüsse gemäß den IAS-Richtlinien ausweisen. Absehbar ist allerdings, dass künftig auch nicht-börsennotierte Unternehmen von dieser Regelung betroffen sein werden. Ihnen sollte daher der Übergang softwareseitig erleichtert werden.

Und noch etwas …

Schlussendlich sollte das Augenmerk stets auch auf dem Anbieter selbst liegen, seiner Unternehmensphilosophie und seiner Erfahrung – denn was nutzt die modernste Softwarelösung, wenn das IT-Unternehmen demnächst Insolvenz anmelden muss?

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