Liebe Leserin, lieber Leser,
das Bundesarbeitsgericht hat bereits im September 2022 den Beschluss zur Arbeitszeiterfassung des Europäischen Gerichtshof vom Mai 2019 final bestätigt. Seitdem sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten aller Mitarbeitenden zwingend zu dokumentieren. Dies betrifft auch Vertrauensarbeitszeitmodelle, Außendienstmitarbeiter und mobiles Arbeiten…
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Herzlichst, Ihr
Rainer Huttenloher
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