ReWe-Funktionalitäten zwischen Pflicht und Kür

Ohne Steuer geht hierzulande rein gar nichts – und das gleich in doppelter Bedeutung: Eine Software für das Rechnungswesen muss den aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügen, damit man – im übertragenen Sinne gesprochen – seine Steuern korrekt abführen kann. Nicht minder wichtig ist die Unternehmenssteuerung, wofür fiskale Daten schlicht lebensnotwendig sind.

Hier und da hört man in den Unternehmen das Argument, die Prozesse müssten dort optimiert werden, wo das Geld verdient wird – also in Produktion, Verkauf und vielleicht noch in der Logistik. Das Rechnungswesen hingegen fristet nicht selten ein Schattendasein: Zahlen seien halt Zahlen, und mit denen müsse man eben irgendwie umgehen.

Teils Pflicht, teils Kür

Jedoch zeigt sich hier eine kurzsichtige Haltung, denn das betriebliche Rechnungswesen ist wie kaum ein anderer Bereich mit allen übrigen im Unternehmen verzahnt und für den Gesamterfolg mit verantwortlich. Software für das Rechnungswesen ist immer in Bewegung, wobei es in der Funktionalität stets um die Pflicht wie auch um die Kür geht – und erst im Zusammenspiel zeigt sich die wahre Stärke.

Auf einer Höhe mit den Gesetzen

Wie wichtig es ist, dass eine Finance-Software permanent mit den gesetzlichen Anforderungen und Ausführungsbestimmungen Schritt hält, zeigt ein Blick auf die jüngsten Neuerungen. Da wäre etwa ELSTER (ELektronischeSTeuerERklärung) zu nennen, das Verfahren für die elektronische Steuererklärung der Steuerverwaltungen: Relevant für die seit Januar 2005 verpflichtend vorgeschriebene elektronische Datenübermittlung an die Finanzbehörden ist nicht nur der so genannte „ELSTER-Lohn“, betroffen sind auch Umsatzsteuer-Voranmeldung, Dauerfristverlängerungen und Sondervorauszahlungen.

Tickende Bomben

Für Wirbel hat auch die Verpflichtung der Unternehmen geführt, elektronisch erzeugte, für die Steuerprüfung relevante Daten zu archivieren und den Finanzbehörden den unmittelbaren und mittelbaren Zugriff sowie die Datenträgerüberlassung zu ermöglichen. Nur die erst zögerliche Umsetzung der modernen Prüftechniken seitens der Behörden mögen der Grund dafür sein, dass es nicht schon zu mehr Bußgeldern und empfindlichen Steuerschätzungen gekommen ist, weil viele ERP-Lösungen noch immer nicht fit für die Anforderungen der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) sind. Das Problem lässt sich indes nicht aussitzen, da die Prüfungen rückwirkend stattfinden und beispielsweise auch 2008 geprüfte Unternehmen einschließlich Fiskaljahr 2002 digital prüfbar sein müssen, wenn sie in dieser Zeit über eine elektronisch erzeugte Buchhaltung verfügt haben.

Günstige oder unbezahlbare Kredite?

Bei der Dynamik des Finance-Themas muss man auch an Basel II denken und die damit verbundene Notwendigkeit, den Kreditgebern umfassende Bewertungskriterien zugunsten einer möglichst vorteilhaften Refinanzierung an die Hand zu geben. Hier geht das Pflicht- ins Kürprogramm über, denn es ist jedem selbst überlassen, ob er auf möglichst günstige Kredite aus ist oder sich mit dem Minimalprogramm auf die hinteren Ränge bugsiert und im Ergebnis zu horrenden „Hausfrauenkonditionen“ anleihen muss. Das Controlling als elementarer Teil des Rechnungswesens und seine Instrumente liefern hier die entscheidungsrelevanten Daten, und zwar nicht für das eigene Management, sondern im Fall von Basel II auch bei der externen Einschätzung des Kreditrisikos.

Wie geschaffen für die Auslagerung

Dieser „Fluch“, immer in Bewegung sein zu müssen, macht das Rechnungswesen zur idealen Anwendung für das Application Service Providing (ASP). Einmal an zentraler Stelle geändert, ließe sich von kleinen bis hin zu umfangreichen Aktualisierungen alles einbringen und lückenlos in Betrieb halten. Wenn da nicht die Sorge um die unverschlüsselten Finanzdaten wäre: Es fehlt der Vertrauensvorschuss in externe Systeme, und trotz GDPdU, ELSTER, Basel II und ihren Nachfolgern sind ASP-Anbieter in diesem so wichtigen Segment (noch) nicht in Sicht.

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M.W.