Die Funktionen in der Software, die das Management aus dem Rechnungswesen bei der Entscheidungsfindung unterstützen, müssen ausgereift und zuverlässig sein. Die Softwareanbieter können allerdings nur für die ergonomische Bedienbarkeit sowie für die Gesetzmäßigkeit und nicht für die Qualität der Zahlen verantwortlich gemacht werden. Vielleicht mag eine kreativ geführte und frei nach dem Motto „Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast“ agierende Buchhaltung in Einzelfällen unentdeckt bleiben, doch früher oder später wird sich die Differenz zwischen einem nur virtuell vorhandenem Vermögen und dem daraus resultierendem realem Unvermögen nicht mehr verheimlichen lassen. Das Rechnungswesen ist der Nabel des Unternehmens, jede Entscheidung des Managements hängt von den Zahlen ab, die dort aus den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen zusammenfließen.
Die Betrachtung dieser Zahlen gibt Auskunft über den aktuellen Stand des Unternehmens, lässt Vermutungen über den weiteren Trend zu und erleichtert die Entscheidungsfindung. Für genauere Analysen wird auf OLAP-(Online Analytical Processing-) Technologien zurückgegriffen, die mit Funktionalitäten wie Drill-Down bis hinunter zum Einzelbeleg aufwarten. So können die Zahlungsmodalitäten jedes einzelnen Kunden verfolgt oder Rückschlüsse auf die Kundenzufriedenheit gezogen werden. Der Zugriff auf die aktuellen Kennzahlen sollte jedoch nicht nur auf das Management beschränkt sein. Jeder Kundenbetreuer oder Außendienstler sollte das aktuell vorhandene Zahlenmaterial in die Planung und seine Aktivitäten einfließen lassen. Da der Zugriff nach bestimmten Regeln erfolgt, ist auch die Sicherheit gewährleistet.
Ein ganz anderer Blick auf die Finanzen ist seit Anfang des Jahres für Unternehmen in Deutschland Pflicht: Mittels ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) müssen Unternehmen den Finanzbehörden die Daten für Umsatzsteuer-Voranmeldung, Dauerfristverlängerungen, Sondervorauszahlungen sowie den ELSTER-Lohn übersenden. Bereits im Februar stieg die Zahl der elektronisch übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungen um 291 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit lag die Quote der elektronischen Übermittlung bei etwa 75 Prozent. Entgegen den internationalen Erfahrungswerten entschieden sich viele deutsche Unternehmer dafür, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst an die zuständigen Clearingstellen zu übermitteln, statt Zentralen wie z.B. die DATEV zu nutzen.
Das lässt Rückschlüsse über das Vertrauen in externe Dienstleister im FiBu-ASP-Bereich zu. Diese bemühen sich seit Jahren mehr oder weniger erfolgreich, Unternehmen zur Überlassung ihrer unternehmenskritischen Daten zu bewegen. Trotz aller Sicherheitsversprechen und -bemühungen scheint das Misstrauen noch zu überwiegen. Bei der DATEV, der „Mutter aller ASPs“, z.B. gehen Sicherheit und Komfort einher: Nutzer, die Programme im Application Service Providing im Rechenzentrum der DATEV betreiben lassen, brauchen künftig nicht unbedingt in ihrem Büro zu sein, um auf ihre Anwendungen zuzugreifen. Denn die DATEV hat die Leistungen ihres ASP-Angebots um die Möglichkeit des mobilen Zugriffs erweitert. So können Anwender von jedem beliebigen Standort aus mit ihrem Notebook über das Internet mit ihrer Software arbeiten. Die Daten werden dazu verschlüsselt und somit geschützt vor fremden Zugriffen und Einblicken übertragen.
T.S.