Die bundesweite Einführung eines Pfands auf Getränke-Einwegverpackungen gehört zu den heftigst diskutierten Themen. Mit dem seit 01. 01. 2003 gültigen Gesetz müssen sich gerade auch die Hersteller auseinandersetzen. Schließlich unterscheidet sich das Dosen- von dem Flaschenpfandsystem in wesentlichen Aspekten. Flexible und branchenspezifische Lösungen bieten den Produzenten jedoch die notwendigen Funktionalitäten, um die erforderlichen Prozesse ohne eigenen Entwicklungsaufwand und ohne Mehrkosten abzudecken. Die so oft zitierte „Dosenpfand-Verordnung“ ist im Grunde genommen ein unscharfer Begriff, da nicht ausnahmslos alle Dosengetränke pfandpflichtig sind, dafür aber auch viele Einwegflaschen. Bislang existiert kein übergreifendes System, das den Konsumenten in die Lage versetzt, das Pfandgut unabhängig vom Kaufort zurückzugeben. Das soll sich bis 01. 10 2003 zugunsten eines landesweiten Ansatzes ändern.

Nicht ganz das Gleiche

Aus der Sicht der Händler sind die IT-Branchenlösungen schon lange in der Lage, das Pfand auf Rechnungen und Lieferscheinen gesondert auszuweisen und sogar aktuelle Pfand- und Leergutsalden auf Knopfdruck abrufbar zu halten. An der Kasse ist zudem kein Eintippen des entsprechenden Pfands notwendig, weil die Daten über das Einlesen des Gebindes automatisch ergänzt werden. Oberflächlich gesehen ist damit alles im Griff. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass es – anders als beim Pfandflaschensystem – keinen Leergut-Kreislauf bis zurück zum Konsumenten gibt, weil Dosen & Co. zwar umweltgerecht, aber dennoch ohne Wiederbefüllung entsorgt werden. Daher ist es notwendig, das Pfand- von dem Leergutsaldo zu trennen, um beide Systeme isoliert abbilden zu können.

Eine Frage von Logistik …

Für den Handel stehen vor allem auf der Seite der Logistik schmerzliche Investitionen bevor. So muss Platz geschaffen werden, um das Rückgut anzunehmen; entsprechende Automaten haben zwischen bepfandeten und beispielsweise ausländischen Gebinden zu unterscheiden. Hinzu kommt das Bereitstellen der Rückläufer für den Abtransport zum Recycling-Unternehmen. Und natürlich sind alle Prozesse im Sinne einer integrierten DV-Lösung von Warenwirtschaft und Rechnungswesen abzubilden.

… und Verwaltung

Grundlage der Bepfandung ist das von der Bundesdruckerei entwickelte „Integrierte System zur Pfandsicherheit“ (ISY). Ein genormtes Label lässt sich wahlweise direkt auf die Getränkeverpackungen drucken oder auch in vorhandene Etiketten integrieren. Für die Hersteller liegt der Mehraufwand in der Aufbringung dieser Marken (hierfür müssen die bestehenden Produktionslinien nachgerüstet werden) und in deren Verwaltung, die wiederum eine möglichst komfortable Abbildung im IT-System voraussetzt.

Kreislauf der Marken

Während beim herkömmlichen System das Pfand über den gesamten Kreislauf – von Abfüller über Handel zum Konsumenten und zurück – eng an das Leergut gekoppelt war, wird dieser bei der „Dosenpfand-Verordnung“ durch die vorgesehene Entsorgung des Rückgutes unterbrochen. Daher ist geplant, eine zentrale Pfandvergabestelle einzurichten, bei welcher der Getränke- oder auch der Dosenhersteller das Pfand-Label kauft und aufdruckt. Die Pfandkosten gibt der Hersteller 1:1 an den Handel weiter, dieser entsprechend an den Konsumenten; damit schließt sich das erste Teilsystem der Pfandkosten. Isoliert zu betrachten sind die Vorgänge der Rücknahme. Hier nimmt der Handel unabhängig von deren Abverkaufsort die leeren Verpackungen zurück und gibt sie an einen Entsorger weiter. Der Handel rechnet mit dem Entsorger, dieser schließlich mit der zentralen Stelle ab, bei welcher der Getränke- bzw. Gebindehersteller die Pfandmarken ursprünglich gekauft hatte. Der Kreislauf der Marken ist somit geschlossen. Bei diesem Nullsummenspiel fallen Überschüsse aus nicht zurückgebrachtem Pfandgut, Zinsvorteilen und Verwertung des Rohmaterials an, mit denen sich eine zentrale Pfandvergabestelle finanzieren ließe.

Unterstützung für den Hersteller

Den Getränkehersteller interessiert grundsätzlich nicht, was mit der an den Handel abgegebenen Einwegverpackung weiter passiert, denn mit dem Verkaufspreis ist auch die Vorleistung für das Pfand wieder in der eigenen Kasse. Hingegen muss er die Pfandmarken kaufen, ausdrucken und verwalten. Eine Branchenlösung hilft hier genauso weiter wie bei der Auswertung in Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung über die angefallenen Mehrkosten. Auch die Finanz- und bestandsseitige Führung der Pfandmarken ist wichtig, damit nicht mehr oder weniger Labels aufgebracht als abgerechnet werden. Hierfür muss die Software Pfand- von Leergut-Salden trennen und auch eine reine finanzbuchhalterische Sicht der Dinge isolieren können.

Das Beispiel Getränkelösung

DCW Software hat das Thema „Dosenpfand-Verordnung“ sowohl in ihrer Getränkelösung als auch in dem Warenwirtschafts-Standard von vornherein berücksichtigt, da absehbar war, was auf Hersteller und Handel zukommt. Hier zeigt sich einmal mehr, dass Branchen-Applikationen Marktnähe und wichtige Impulse für die Anwender mit sich bringen. Hinzu kommt das Commitment des Mannheimer Softwarehauses, alle gesetzlich bedingten Modifikationen im Rahmen der Wartungsverträge und nur mit geringen Mehrkosten abzubilden. Zum Vergleich: Anwender von Individualsoftware müssen zunächst das „Problem“ selbst erkennen, gemeinsam mit einem IT-Dienstleister eine Lösung abstrahieren und diese für teures Geld umsetzen lassen. Dafür erhalten sie zwar durchaus eine mundgerechte Lösung, die jedoch keine Sicht über den Tellerrand hinaus erlaubt. Branchenlösungen hingegen eröffnen die Chance, gerade auch von den Erfahrungen anderer Anwender aus der gleichen Branche zu profitieren. Denn schließlich gelangen deren Impulse – soweit für die Allgemeinheit sinnvoll – wiederum ohne Zusatzkosten in den Standard.

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